Ein Werbevideo im Internet machte eine Person aus dem Bezirk Zwettl auf eine angeblich KI-basierte Geldanlage aufmerksam. Über einen Link gab sie persönliche Daten bekannt. Kurz darauf meldeten sich unbekannte Täter über WhatsApp und stellten hohe Gewinne in Aussicht.
Eine gefälschte Webseite zeigte vermeintliche Gewinne und Guthaben an. Die Täter verlangten wiederholt weitere Überweisungen: Damit sollten Gewinne steigen, Auszahlungen möglich werden oder Kapital umgeschichtet werden. Laut Polizei überwies die betroffene Person insgesamt 21-mal Geld auf verschiedene Konten. Der Schaden liegt im sechsstelligen Eurobereich. Die Ermittlungen laufen.
Der Fall zeigt ein zentrales Warnsignal bei Anlagebetrug: Für die Auszahlung angeblicher Gewinne wird zunächst weiteres Geld verlangt. Angezeigte Guthaben auf einer Webseite sind kein Beleg für eine tatsächlich erfolgreiche Anlage. Zur Aufklärung gehört auch, das Zusammenspiel von Gewinnversprechen, persönlicher Kontaktaufnahme und vorgetäuschten Anlageerfolgen sichtbar zu machen.

Dr. Stephan Mauracher von crypto-schaden.at meint dazu:
„Der Fall zeigt einen Anlagebetrug mit gefälschtem Werbevideo und manipulierter Handelswebseite; ein tatsächlicher KI-Einsatz ist nicht belegt. Die angezeigten Guthaben waren kein Nachweis realer Anlagen, und die Forderung nach weiteren Überweisungen zur Ermöglichung einer Auszahlung war das eindeutige Betrugssignal. Betroffene sollten weitere Zahlungen sofort stoppen, den Kontakt abbrechen und bei ihrer Bank einen Überweisungsrückruf prüfen lassen. Für die Nachverfolgung der 21 Überweisungen sollten Empfängerkonten, Transaktionsbelege, Chats und Screenshots gesichert und strukturiert für die Behörden dokumentiert werden. Eine Meldung bei crypto-schaden.at kann der technischen Prüfung dienen, wobei eine blockchain-forensische Verfolgung erst bei belegten Krypto-Transaktionen in Betracht kommt.“

Dr. Paul Rizzi von crypto-schaden.at meint dazu:
„Nach der geschilderten Sachlage spricht die Täuschung durch vorgetäuschte Anlageguthaben und wiederholte Zahlungsforderungen für den Verdacht eines Betrugsdelikts. Geschädigte sollten die Belege zu sämtlichen 21 Überweisungen, WhatsApp-Nachrichten und Screenshots der Plattform dokumentieren und den Ermittlungsbehörden für das laufende Verfahren vorlegen. Die beteiligten Banken sollten rasch informiert werden, damit mögliche Überweisungsrückrufe und Maßnahmen zur Sicherung noch vorhandener Beträge geprüft werden können. Zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen und ein Anschluss als Privatbeteiligte im Strafverfahren kommen in Betracht; eine mögliche Haftung einer Bank ist anhand der konkreten Umstände gesondert zu prüfen.“
Warnsignale
Was Betroffene tun sollten
Quelle: meinbezirk.at | Case-ID: 115











