Wieder Betrugsfälle: 48-Jähriger fällt auf gefälschte ZIB-Sendung herein – eine Frau beim Online-Kleiderverkauf

Ein Internetlink führte einen 48-Jährigen aus dem Bezirk Klagenfurt-Land zu einer vermeintlichen Geldanlage. Dort warb eine mit künstlicher Intelligenz erzeugte ZIB-Sendung mit einem bekannten Moderator für das Angebot. In einem weiteren Fall wollte eine Frau lediglich eine Hose über eine Verkaufsplattform verkaufen. Ein Unbekannter kontaktierte sie und verlangte über einen Messenger eine angebliche Kontoüberprüfung.

Der Mann wurde über zwei Webseiten in drei Tranchen zu Zahlungen aufgefordert und verlor mehrere zehntausend Euro. Als er seinen vermeintlichen Gewinn beheben wollte, verlangte der angebliche Broker weiteres Geld. Der Mann erkannte den Betrug und zahlte nicht mehr. Die Frau gab über einen zugesandten Link Kontodaten und PIN ein und bestätigte den Vorgang mit einer TAN. Der Täter erlangte Kontozugriff und veranlasste mehrere Überweisungen; auch das Kartenlimit wurde erhöht. Ihr Schaden liegt im vierstelligen Eurobereich.

Für die Prävention zeigen die Fälle zwei zentrale Warnsignale: Eine weitere Zahlung als Voraussetzung für die Auszahlung eines angeblichen Gewinns und eine vermeintliche Kontoüberprüfung, die PIN und TAN verlangt. Die gefälschte Fernsehsendung und die vorgetäuschte Prüfung sollten den Vorgängen Glaubwürdigkeit geben. Vertraute Aufmachungen allein belegen keine Seriosität.

Porträt Dr. Stephan Mauracher

Dr. Stephan Mauracher von crypto-schaden.at meint dazu:

„Die Fälle zeigen Anlagebetrug mit einer KI-generierten Fernsehsendung als Vertrauenskulisse sowie Phishing beim Kleidungsverkauf durch eine vorgetäuschte Kontoüberprüfung. Die zusätzliche Zahlungsforderung als Voraussetzung einer Auszahlung ist das eindeutige Betrugssignal beim Anlagefall; beim Verkaufsfall sind die Abfrage von PIN und TAN über einen zugesandten Link und die als virtuell verharmloste Überweisung zentrale Warnsignale. Betroffene sollten weitere Zahlungen stoppen, den Täterkontakt abbrechen und bei offengelegten Bankzugangsdaten über einen unabhängig verifizierten Kontakt zur Bank den Zugang sperren, das Kartenlimit prüfen und Überweisungsrückrufe veranlassen lassen. Chats, Linkadressen, Screenshots und Zahlungsbelege sollten gesichert und die Abläufe für die Behörden strukturiert dokumentiert werden. Der Fall sollte bei crypto-schaden.at gemeldet werden; falls sich Kryptotransfers anhand der Belege nachweisen lassen, sollten Betroffene Wallet-Adressen heraussuchen und eine blockchain-forensische Verfolgung aufnehmen lassen, um prüfen zu lassen, ob Gelder noch eingefroren werden können.“

Porträt Dr. Paul Rizzi

Dr. Paul Rizzi von crypto-schaden.at meint dazu:

„Nach der geschilderten Sachlage begründen die gefälschte Fernsehsendung zur Bewerbung einer vermeintlichen Anlage und die zusätzliche Zahlungsforderung vor einer Auszahlung den Verdacht eines Betrugsdelikts. Auch beim Kleidungsverkauf spricht die vorgetäuschte Kontoüberprüfung mit anschließenden Kontoverfügungen für ein betrügerisches Vorgehen. Ob der Geschädigten Erstattungsansprüche gegenüber ihrer Bank zustehen, ist gesondert zu prüfen; die Verwendung einer TAN belegt für sich allein nicht zwingend die Zustimmung zu den einzelnen Überweisungen. Geschädigte sollten rasch Strafanzeige erstatten, Kommunikationsverläufe und Zahlungsbelege sichern sowie die beteiligten Banken oder Zahlungsdienstleister über den Vorfall informieren und mögliche Sperr- und Sicherungsmaßnahmen prüfen lassen.“

Warnsignale


  • Eine mit KI erzeugte Nachrichtensendung wirbt scheinbar mit einer sicheren Anlage.
  • Für die Auszahlung eines angeblichen Gewinns wird eine weitere Zahlung verlangt.
  • Eine vermeintliche Kontoüberprüfung über einen zugesandten Link fragt Kontodaten, PIN und TAN ab.
  • Eine Überweisung wird als bloß virtuelle Scheinüberweisung verharmlost.

Was Betroffene tun sollten


  • Keine weiteren Zahlungen an die vermeintliche Anlageplattform oder den angeblichen Käufer leisten.
  • Nach der Preisgabe von PIN oder TAN die Bank über einen selbst verifizierten Kontakt informieren, Zugänge sichern und das Kartenlimit prüfen lassen.
  • Mit der Bank mögliche Überweisungsrückrufe und Sicherungsmaßnahmen besprechen.
  • Nachrichten, Linkadressen, Screenshots und alle Zahlungsbelege für eine Anzeige sichern.

Quelle: kaernten.orf.at | Case-ID: 112