Anlage per Klick, Verlust per Überweisung: Der Fall eines 63-jährigen Villachers zeigt, wie Online-Investment-Betrug funktioniert

Eine Webseite, die wie eine seriöse Bank aussah. Ein Angebot mit hohen Zinserträgen. Ein freundlicher "Berater", der per Telefon und E-Mail betreute. Für einen 63-jährigen Mann aus Villach klang das alles überzeugend — und so begann er im Jahr 2025 zu investieren. Zunächst waren es kleinere Beträge, dann mehrfach vierstellige Summen. Ein Jahr lang lief das Investment, bis er Anfang März 2026 nach seinem Geld fragte. Die Antwort des "Beraters": Kein Problem — er müsse nur noch zehn Prozent der Auszahlungssumme vorab überweisen, um seinen Gewinn zu erhalten. An dieser Stelle wurde der Villacher misstrauisch. Er erstattete Anzeige. Die Kriminalpolizei Kärnten ermittelt. Das Muster in diesem Fall ist unter Experten gut dokumentiert: Betrügerische Anlage-Plattformen lassen Betroffene zunächst kleine Beträge einzahlen, bauen Vertrauen auf und fordern dann vor jeder scheinbaren "Auszahlung" eine zusätzliche Gebühr. Das Geld fließt — aber nie zurück. Die Plattform ist oft im Ausland registriert und nach Aufdeckung nicht mehr erreichbar. Die Kriminalpolizei Kärnten warnt: Angebote mit ungewöhnlich hohen Zinsen auf unbekannten Plattformen sollten grundsätzlich kritisch hinterfragt und gegebenenfalls mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) abgeglichen werden.

Modus Operandi

Dr. Stephan Mauracher von crypto-schaden.at meint dazu:

„** Klassischer Advance-Fee-Scam (auch bekannt als Vorauszahlungsbetrug): Opfer zahlt wiederholt Gebühren für eine versprochene Auszahlung, die nie kommt. Die technische Infrastruktur besteht aus einer gefälschten Bank-Webseite (wahrscheinlich Domain-Spoofing einer echten Institution) und ausländischem Konto zur Verschleierung. Telefonischer Kontakt durch ‘Berater’ baut Vertrauen auf. Handlungsempfehlung: Domain sofort via FMA-Warnliste abgleichen, alle Transaktionsdaten (IBAN, BIC, Referenznummern) sichern. Bei ausländischen Konten: Meldung an IBAN-Hausbank (via SWIFT-System) kann Einfrieren erwirken. Wichtig: Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht auf Androhung von ‘Strafzahlungen’ oder ‘Gebühren’.”

Dr. Paul Rizzi von crypto-schaden.at meint dazu:

„Nach der geschilderten Sachlage kommt ein Betrugsdelikt in Betracht. Das Vortäuschen einer seriösen Anlagemöglichkeit und die Forderung von Vorabzahlungen zur Freischaltung angeblicher Gewinne erfüllen typischerweise die Merkmale der Täuschung. Die Auslandskomponente erschwert die Rechtsdurchsetzung. Betroffene sollten rasch Strafanzeige erstatten, sämtliche Kommunikationsdaten sichern und die FMA konsultieren, um die Plattform rechtlich zu prüfen.”

Warnsignale

Was Betroffene tun sollten

Quelle: kaernten.orf.at | Case-ID: 77