Anruf von der “Bank” kostet Tiroler (77) sein Erspartes: Fünfstelliger Betrag weg

Am 11. März 2026 klingelte in Imst das Telefon eines 77-jährigen Mannes – am anderen Ende: ein angeblicher Mitarbeiter seiner Bank. Was folgte, war ein geschickt inszeniertes Täuschungsmanöver, das den Pensionisten am Ende einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag kostete. Der Unbekannte verwickelte den 77-Jährigen in mehrere Telefongespräche, gewann sein Vertrauen – und brachte ihn dann dazu, seine TANs preiszugeben. Mit diesen Codes autorisierten die Täter Überweisungen auf drei verschiedene Konten. Als der Mann selbst bei seiner Bank anrief, war das Geld längst weg. Der Fall aus Tirol ist leider kein Einzelfall: Sogenannte "Vishing"-Angriffe – also Betrug per Telefon, bei dem sich Kriminelle als Bank- oder Behördenmitarbeiter ausgeben – nehmen in Österreich massiv zu. Die Kriminalpolizei warnt: Kein echtes Bankinstitut fragt am Telefon nach TANs oder Passwörtern. Wer einen solchen Anruf erhält, soll sofort auflegen und die echte Banknummer anrufen.

Modus Operandi

Dr. Stephan Mauracher von crypto-schaden.at meint dazu:

„Vishing (Voice-Phishing) mit TAN-Abfrage ist eine Low-Tech-Variante mit hoher Erfolgsrate bei älteren Opfern – keine Malware nötig, reine Social-Engineering-Kunst. Die drei Zielkonten deuten auf ein klassisches Layering-Schema: Geld wird sofort auf Mule-Konten verteilt, um Rückholungen zu erschweren. Forensisch kritisch: Anrufer-Nummern (oft Spoofing via VoIP), TAN-Zeitstempel (korrelieren mit Überweisungen in Bank-Logs), und die drei Empfängerkonten (SEPA-Instant-Trace über Banken-Kooperation). Die mehrfachen Telefonate zeigen professionelle Skripte und psychologisches Training der Täter. Sofortmaßnahme: Alle TANs als kompromittiert betrachten, Konten sperren, Rückbuchung über Bank versuchen (SEPA-R-Transaktionen binnen 13 Monaten), Strafanzeige mit exakten Anruf-Zeitpunkten.”

Dr. Paul Rizzi von crypto-schaden.at meint dazu:

„Nach der geschilderten Sachlage spricht vieles für ein Betrugsdelikt, da durch Vortäuschung einer Bank-Identität die Preisgabe von TAN-Codes erwirkt wurde. Banken fragen niemals telefonisch TANs ab. Geschädigte sollten unverzüglich Strafanzeige erstatten, die Telefonnummer dokumentieren und prüfen, ob Rückbuchungen möglich sind.”

Warnsignale

Was Betroffene tun sollten

Quelle: Regionews.at / LPD Tirol | Case-ID: 51