Modus Operandi
- Erstkontakt: Anruf um 14:00 Uhr, Täter gibt sich als Bankmitarbeiter aus 2
- Täuschungsmanöver: Instruiert Opfer, am SB-Automaten "Überweisungen rückgängig zu machen" – tatsächlich aber zwei neue Überweisungen in Gesamthöhe eines hohen vierstelligen Betrags 4
- Beruhigung: Zusage der Rückbuchung bis Folgetag (Mittwoch Mittag) 6
- Aufdeckung: Bei der Polizei fällt der Betrug auf Anmerkung: Das Auffordern zur Polizeianzeige durch den Täter selbst ist eine psychologisch raffinierte Taktik – es simuliert Unschuld und stärkt das Vertrauen des Opfers kurz nach der Tat
„Klassisches Vishing-Szenario mit Social-Engineering-Komponenten. Der Täter nutzt institutionelles Vertrauen (Bankidentität), Dringlichkeit (vorgetäuschte Kontosicherheit) und physische Manipulation am SB-Automaten – keine digitalen Fernzugriffswerkzeuge nötig. Die Aufforderung zur Polizeianzeige ist psychologische Raffinesse: Sie simuliert Unschuld und kauft Zeit. Sofortmaßnahme: Konten sperren lassen, bei der Bank Rückbuchung beantragen (innerhalb 13 Monate möglich bei unbefugten Zahlungen), Anzeige bei der Polizei vervollständigen mit allen Transaktionsdetails und Zielkonten-IBANs für behördliche Nachverfolgung der Money-Mule-Konten.”
„Nach der geschilderten Sachlage spricht vieles für ein Betrugsdelikt, da durch Vortäuschung einer Hausbank-Mitarbeiter-Identität und vorgetäuschter Kontoaktivitäten Vermögensschäden herbeigeführt wurden. Das Versprechen einer Rückbuchung diente der Verschleierung. Geschädigte sollten unverzüglich Strafanzeige erstatten und die Bank über den Vorfall informieren.”
Warnsignale
- Ein Anrufer behauptet, verdächtige Kontoaktivitäten müssten sofort rückgängig gemacht werden.
- Das Opfer wird telefonisch zu Handlungen am SB-Automaten angeleitet.
- Überweisungen auf fremde Konten werden als Rückbuchung oder Sicherung dargestellt.
- Der Täter versucht zusätzlich Vertrauen aufzubauen, indem er selbst zur Polizei rät.
Was Betroffene tun sollten
- Am Automaten keine Schritte auf telefonische Anweisung ausführen.
- Gespräch beenden und die eigene Bank direkt über die bekannte Nummer kontaktieren.
- Bereits getätigte Überweisungen sofort der Bank melden und Rückholung prüfen lassen.
- Anrufzeit, Gesprächsinhalte und Zielkonten dokumentieren und Strafanzeige erstatten.
Quelle: tirol.orf.at | Case-ID: 69











