Er nannte sich selbst einen „Nerd“ und trat als Krypto-Experte auf – dabei hatte der 29-jährige Kärntner eigentlich Kunststofftechniker gelernt. Rund 20 Opfer aus dem Raum Wien und Niederösterreich sollen ihm ihre Bitcoins zur Verwahrung und zum Trading anvertraut haben. Doch statt der erhofften Gewinne gab es das böse Erwachen: Eine halbe Million Euro Gesamtschaden steht im Raum, weshalb der Mann nun gemeinsam mit einem 63-jährigen Ex-Partner in Klagenfurt vor Gericht steht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Veruntreuung und schweren Betrug vor. Der Fall zeigt, wie gefährlich es ist, sein Geld selbsternannten Experten ohne offizielle Zulassung anzuvertrauen.
Modus Operandi
- Ein 29-Jähriger positionierte sich als vermeintlicher Krypto-Experte und Vertrauensperson
- Rund 20 Opfer vertrauten ihm Bitcoins zur Verwahrung oder zum Trading an
- Die Gelder beziehungsweise Kryptowerte wurden nicht transparent getrennt oder nachweisbar verwahrt
- Statt nachvollziehbarer Gewinne entstanden Schulden und ein Schaden von rund einer halben Million Euro
- Der Fall landete wegen Betrugs- und Veruntreuungsvorwürfen vor dem Landesgericht Klagenfurt
Dr. Stephan Mauracher von crypto-schaden.at meint dazu:
„Der Fall zeigt klassische Veruntreuung bei unregulierter Krypto-Verwahrung – ohne Lizenz der FMA und ohne Proof-of-Reserves sind Kundengelder nicht geschützt. Die „Trading”-Aktivität war vermutlich Eigenhandel mit Kundenvermögen, ohne Segregation der Assets. Warnsignale: Selbsternannte „Experten” ohne Regulierung, fehlende Transparenz über Wallet-Adressen, keine Nachweise über tatsächliche Bestände, persönliche Schuldenlast des Betreibers. Sofortmaßnahmen: Prüfung, ob On-Chain-Transaktionen nachvollziehbar sind (Blockchain-Forensik via AQ Forensics), Sicherung aller Kommunikation und Verträge, zivilrechtliche Forderungsanmeldung im laufenden Verfahren. Bei zukünftigen Verwahrungen: Nur FMA-lizenzierte Anbieter nutzen.”
Dr. Paul Rizzi von crypto-schaden.at meint dazu:
„Nach der geschilderten Sachlage kommt sowohl ein Betrugsdelikt als auch eine Veruntreuungsrelevanz in Betracht, je nachdem ob bereits bei Annahme der Kryptowährungen Zueignungsvorsatz vorlag oder dieser sich erst später bildete. Die fehlende behördliche Zulassung für Verwahrung und Trading kann zusätzlich aufsichtsrechtliche Relevanz haben. Da das Verfahren am Landesgericht Klagenfurt bereits läuft, bleibt die endgültige Beurteilung dem Gericht vorbehalten.”
Warnsignale
- Selbsternannte Krypto-Experten ohne FMA-Lizenz oder überprüfbare Regulierung
- Keine transparenten Wallet-Adressen oder Proof-of-Reserves
- Verwahrung fremder Kryptowerte ohne klare Verträge und Trennung der Kundengelder
- Intransparente Finanzstrukturen, Schulden oder fehlende Unterlagen
- Versprechen von Trading-Erfolgen ohne nachvollziehbare Transaktionsnachweise
Was Betroffene tun sollten
- Alle Verträge, Chats, Zahlungsbelege und Wallet-Daten sichern
- Prüfen lassen, ob On-Chain-Transaktionen und Verwahradressen nachvollziehbar sind
- Forderungen im laufenden Verfahren beziehungsweise zivilrechtlich anmelden
- Strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte mit spezialisierten Juristen abstimmen
- Künftig nur regulierte Anbieter mit klarer Verwahrung und Nachweisen nutzen
Quelle: Kärnten ORF | Case-ID: 14











