“Bekannter” bittet um Bitcoin: Villacher um Tausende Euro betrogen

Ein 48-jähriger Mann aus Villach ist auf einen dreisten Betrug hereingefallen. Ein Unbekannter gab sich auf einem Messenger-Dienst als einer seiner Bekannten aus und bat dringend um Hilfe in Form von Bitcoins. Der Villacher glaubte die Geschichte, kaufte die Kryptowährung im Wert von mehreren tausend Euro und überwies sie an eine digitale Adresse. Danach brach der Kontakt sofort ab. Die Polizei warnt eindringlich: Seien Sie extrem misstrauisch, wenn Sie über Messenger um Geld oder Kryptowährungen gebeten werden, selbst wenn die Person vorgibt, ein Freund oder Verwandter zu sein. Rufen Sie die Person immer zuerst über die Ihnen bekannte Telefonnummer an, um die Geschichte zu überprüfen.

Modus Operandi

Dr. Stephan Mauracher von crypto-schaden.at meint dazu:
„Der “Freund-in-Not”-Scam via Messenger ist ein klassischer Account-Takeover oder Impersonation-Betrug – die Täter kapern entweder echte Accounts oder erstellen täuschend ähnliche Fake-Profile. Bitcoin ist das perfekte Werkzeug für Kriminelle: irreversible Transaktionen, keine Banken als Schutzmechanismus, sofortige Wertübertragung ohne KYC-Hürden beim Opfer. Die Wallet-Adresse ist zwar in der Blockchain sichtbar, aber ohne weitere Intelligence-Daten (Exchange-Zuordnung, Mixer-Analyse) meist nicht rückverfolgbar. Das Opfer hätte die Person über einen unabhängigen Kanal (Telefonanruf auf bekannte Nummer) verifizieren müssen – Messenger-Identitäten sind KEIN Sicherheitsbeweis. Sofortmaßnahme: Screenshot der Wallet-Adresse, Transaktions-Hash und Zeitstempel sichern, Anzeige erstatten und den echten Bekannten warnen, dass sein Account kompromittiert sein könnte.”
Dr. Paul Rizzi von crypto-schaden.at meint dazu:

„Nach der geschilderten Sachlage spricht vieles für ein Betrugsdelikt, da durch Vortäuschung einer bekannten Identität die Überweisung von Bitcoins im Wert mehrerer tausend Euro erwirkt wurde. Geschädigte sollten unverzüglich Strafanzeige erstatten und bei ähnlichen Kontaktaufnahmen stets telefonisch rückfragen, bevor Zahlungen getätigt werden.”

Warnsignale

Was Betroffene tun sollten

Quelle: polizei.news | Case-ID: 40