Vertrauen missbraucht: St. Pöltner zockt Arbeitskollegen mit Bitcoin-Märchen ab

Am Landesgericht St. Pölten wurde ein Mann wegen schweren Betrugs verurteilt, weil er einen Arbeitskollegen um 6.000 Euro erleichtert hatte. Der Täter hatte seinem Opfer monatelang von seinen angeblichen Riesengewinnen mit Kryptowährungen vorgeschwärmt und sogar ein gefälschtes Notariats-Dokument als Beweis präsentiert. Geblendet von den Erfolgsgeschichten vertraute der Kollege ihm 6.000 Euro an, damit dieser es für ihn investiere. Doch das Geld sah er nie wieder. Chatprotokolle überführten den Betrüger schließlich vor Gericht. Ein bitteres Beispiel dafür, dass man auch im Kollegenkreis bei Geldgeschäften nicht blind vertrauen sollte.

🔍 Modus Operandi

  • Täter prahlt am Arbeitsplatz mit enormen Gewinnen durch Bitcoin-Investments
  • Legt gefälschtes, notariell beglaubigtes Dokument als Beweis vor
  • Überredet sein Opfer (einen Kollegen), ihm 5.000 Euro für Bitcoin-Käufe und 1.000 Euro für ein Mining-Gerät zu geben
  • Vertröstet das Opfer monatelang per Chat bezüglich der Auszahlungen
  • Bricht den Kontakt ab, als das Opfer ungeduldig wird
  • Opfer erstattet Anzeige.

Dr. Stephan Mauracher von crypto-schaden.at meint dazu: „Der Täter nutzte Social-Engineering auf Basis von Vertrauen am Arbeitsplatz – das gefälschte Notariats-Dokument ist wahrscheinlich ein manipuliertes PDF mit Copy-Paste-Siegel/Unterschrift (kein digitales Zertifikat). Entscheidend: Es gab vermutlich NIE echte Bitcoin-Käufe – weder Wallet-Adressen noch TXIDs wurden dem Opfer gezeigt, typisch für Low-Tech-Scams ohne Blockchain-Berührung. Die Chatverläufe sind forensisch wertvoll (Timestamps, IP-Metadaten bei Subpoena). Das angebliche Mining-Gerät existiert wahrscheinlich nicht. Rote Flagge: Kein Nachweis via Block-Explorer, keine gemeinsame Wallet-Kontrolle. Opfer sollten sofort Screenshots aller Chats sichern, Arbeitsgeberkontext dokumentieren (Zeugen) und strafrechtliche Anzeige mit zivilrechtlicher Schadenersatzklage verbinden.”

Dr. Paul Rizzi von crypto-schaden.at meint dazu: „Nach der geschilderten Sachlage spricht vieles für Betrug nach § 146 StGB, da durch Vortäuschung erfolgreicher Bitcoin-Investments mittels gefälschter Dokumente ein Schaden von 6.000 Euro herbeigeführt wurde. Das Verfahren ist bereits rechtskräftig abgeschlossen. Die Chatverläufe dienten als wesentliches Beweismittel.”

⚠ Warnsignale

  • Kollege/Bekannter prahlt mit außergewöhnlich hohen Krypto-Gewinnen ohne konkrete Belege
  • Dokumente werden als “Beweis” präsentiert, ohne digitale Verifizierbarkeit
  • Keine Wallet-Adresse oder Transaction-ID wird gezeigt
  • Drängen zur Bargeldübergabe statt transparenter Investment-Plattform
  • Auszahlungen werden immer wieder mit Ausreden verzögert

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Quelle: meinbezirk.at  |  Case-ID: 9